Seit seiner Inhaftierung im Wandsworth-Gefängnis klagt Boris Becker pausenlos über die dortigen Zustände, was ihm weder beim Personal noch bei den anderen Häftlingen Sympathiepunkte einbringt. Mit diesem Problem muss sich der frühere Tennis-Star womöglich nicht mehr lange herumschlagen. Ihm droht nämlich die Abschiebung!
Straffällige Ausländer unerwünscht
In Großbritannien stehen Ausländer – wie in den meisten Ländern – unter besonderer Beobachtung, wenn es um Straftaten geht. Nach seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis könnte Boris Becker daher die volle Härte des britischen Gesetzes zu spüren bekommen. „Ein Ausländer, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, wird zum frühsten Zeitpunkt für eine Ausweisung in Betracht gezogen“, erklärte jetzt ein Sprecher des Innenministeriums in Bezug auf den gebürtigen Heidelberger. Eine klare Ansage!
Boris Becker: Ist er eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
Ob Boris tatsächlich mit einer Abschiebung rechnen muss, hängt von mehrere Faktoren ab. Anwalt Christopher Cole gab diesbezüglich erst mal leichte Entwarnung. „Wer wie Herr Becker länger als fünf Jahre in Großbritannien lebte, kann nur ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt“, erklärte der Jurist gegenüber der Illustrierten „BUNTE“. Dies würde auf Boris, der wegen Steuerhinterziehung einsitzt, nicht zutreffen. Nach den ganzen Negativ-Schlagzeilen der letzten Wochen wenigstens mal wieder eine gute Nachricht für den inhaftierten Deutschen.
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Seit seiner Inhaftierung im Wandsworth-Gefängnis klagt Boris Becker pausenlos über die dortigen Zustände, was ihm weder beim Personal noch bei den anderen Häftlingen Sympathiepunkte einbringt. Mit diesem Problem muss sich der frühere Tennis-Star womöglich nicht mehr lange herumschlagen. Ihm droht nämlich die Abschiebung!
Straffällige Ausländer unerwünscht
In Großbritannien stehen Ausländer – wie in den meisten Ländern – unter besonderer Beobachtung, wenn es um Straftaten geht. Nach seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis könnte Boris Becker daher die volle Härte des britischen Gesetzes zu spüren bekommen. „Ein Ausländer, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, wird zum frühsten Zeitpunkt für eine Ausweisung in Betracht gezogen“, erklärte jetzt ein Sprecher des Innenministeriums in Bezug auf den gebürtigen Heidelberger. Eine klare Ansage!
Boris Becker: Ist er eine Gefahr für die Öffentlichkeit?
Ob Boris tatsächlich mit einer Abschiebung rechnen muss, hängt von mehrere Faktoren ab. Anwalt Christopher Cole gab diesbezüglich erst mal leichte Entwarnung. „Wer wie Herr Becker länger als fünf Jahre in Großbritannien lebte, kann nur ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt“, erklärte der Jurist gegenüber der Illustrierten „BUNTE“. Dies würde auf Boris, der wegen Steuerhinterziehung einsitzt, nicht zutreffen. Nach den ganzen Negativ-Schlagzeilen der letzten Wochen wenigstens mal wieder eine gute Nachricht für den inhaftierten Deutschen.